Das Gesetz AGEC („Anti-Verschwendung für eine kreislauforientierte Wirtschaft“ und „Klima und Resilienz“) vom 10. Februar 2020 geht gegen Verschwendung vor, um unsere lineare Wirtschaft in eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft umzuwandeln. Das bedeutet den Übergang von der Wegwerfgesellschaft hin zu einer vernünftigen, durchdachten, verantwortungsbewussten und nachhaltigeren Produktion und Konsumation. Das AGEC-Gesetz betrifft jeden und entspricht den Erwartungen der Franzosen in Bezug auf die Ökologie durch Maßnahmen des täglichen Lebens.

Seit der Einführung im Februar 2020 wurden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt:

Die Abschaffung bestimmter Einweg-Kunststoffprodukte, die die Umwelt belasten

Die Abschaffung von Kunststoffprodukten betrifft zahlreiche Akteure: die Inverkehrbringer (Hersteller, Supermärkte usw.), die Gastronomen, aber auch die Endverbraucher. Kunststoffprodukte des täglichen Bedarfs wie Becher, Teller, Wattestäbchen und Besteck wurden abgeschafft und durch wiederverwendbare oder umweltfreundliche Produkte ersetzt. Seit dem 1. Januar 2023 müssen Gastronomen für alle vor Ort verzehrten Mahlzeiten spülbares und wiederverwendbares Geschirr verwenden. Verpackungen um lose Obst- und Gemüsesorten wurden abgeschafft. Diese verschiedenen Abschaffungsmaßnahmen verhindern das Inverkehrbringen von mehr als 200.000 Tonnen Kunststoffverpackungen pro Jahr.

Bessere Information und Kennzeichnung der auf den Markt gebrachten Produkte für die Verbraucher

Verschiedene Maßnahmen werden durchgeführt, um Verbraucher besser zu informieren – für eine bessere Mülltrennung, einen besseren Konsum und eine bessere Verwertung von Abfällen. Diese Informationen ermöglichen es den Verbrauchern, über bewährte Praktiken informiert zu sein.

Der Triman wurde eingeführt, um Verbrauchern die Mülltrennung zu erleichtern. Dieses Piktogramm zeigt eine Silhouette, die die Entsorgungsmöglichkeiten für Abfälle und gebrauchte Produkte angibt: Wertstofftonne, Hausmüll, Geschäft, Sammelstelle oder Wertstoffhof. Die Trennhinweise wurden weiterentwickelt, um Produkten ein zweites Leben zu geben und sie besser zu recyceln. Zu diesem Zweck wurde eine allgemeine Mülltrennung eingeführt: Alle Verpackungen können direkt in der gelben Tonne entsorgt und somit je nach Material gesammelt und verwertet werden. Diese neue Art der Trennung ermöglicht bei Bedarf die Schaffung neuer Recyclingströme, beispielsweise für PP-Kunststoff ab 2025.

Artikel 13 des AGEC-Gesetzes zur Verbraucherinformation über die Qualitäten und Umwelteigenschaften von abfallerzeugenden Produkten legt fest, dass:

Inverkehrbringer von Produkten mit ihren Verpackungen müssen für jedes ihrer betroffenen Produkte ein „Produktdatenblatt über die Umwelteigenschaften und -merkmale“ bereitstellen, das leicht zugänglich ist, zum Beispiel über eine Suchmaschine auf einer speziellen Seite oder Website. Für Haushaltsverpackungen muss dieses „Produktdatenblatt“ Auskunft über die Kompostierbarkeit, den Anteil an recyceltem Material, die Möglichkeit der Wiederverwendung und die Recyclingfähigkeit der Verpackung geben.

Für 2023 sind nur Unternehmen betroffen, deren Umsatz 50 Mio. € übersteigt und die 25.000 Einheiten des betreffenden Produkts auf den Markt bringen. Diese Schwellenwerte werden schrittweise gesenkt: 2024 (20 Mio. € und 10.000 produzierte Einheiten) und 2025 (10 Mio. € und 10.000 produzierte Einheiten).

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann mit bis zu 15.000 € für eine juristische Person und 3.000 € für eine natürliche Person geahndet werden.

Und Flexico in all dem?

Generell ist es gemäß Artikel L541-9-1 des Umweltgesetzbuches seit dem 1. Januar 2022 untersagt, auf Verpackungen die Begriffe „biologisch abbaubar“ und „umweltfreundlich“ oder andere gleichwertige Angaben zu verwenden, die offensichtlich zu Verwechslungen führen und/oder für den Verbraucher zu pauschal sind.

Je nach Produktreihe enthalten unsere Beutel recyceltes Post-Consumer-Material oder regeneriertes Material (beispielsweise 30 % bei Minigrip® PCR).

Die Flexico-Beutel sind wiederverwendbar (es handelt sich nicht um Supermarkt-Tragetaschen mit einer Stärke von weniger als 50 µm, die als Einwegartikel gelten und die das Gesetz seit 2016 verboten hat). Unsere Beutel sind umso mehr wiederverwendbar, wenn sie beispielsweise mit einem Zipper ausgestattet sind, der ein einfaches Öffnen und Wiederverschließen des Beutels für die spätere Verwendung ermöglicht (Minigrip® par excellence).

Und die Mehrheit unserer Beutel ist recyclingfähig, da sie aus einem einzigen Material bestehen und die Kriterien der Recyclingströme erfüllen.

Täglich werden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um gegen Lebensmittelverschwendung zu kämpfen und unseren Planeten zu schützen.

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